E-Mails mit Betreff "Verlängerung Ihrer Domain"

Inhaber von Top-Level-Domains für welche die ICANN zuständig ist (.aero, .biz, .com, .coop, .info, .museum, .name, .net, .org, und .pro) erhalten 4 Wochen vor Ablauf des aktuellen Registrierungzeitraumes eine E-Mail, welche auf den bevorstehenden Ablauf hinweist. Diese E-Mail Benachrichtigung ist eine Vorschrift der ERRP-Richtlinie der ICANN und wird automatisch von der Domainregistrierungsstelle mit dem Absender michael.schler@blatten.com versandt. Diese E-Mails kommen also nicht direkt von Blatten Online Service.

Sie müssen Nichts weiter unternehmen - Ihre Domain wird automatisch verlängert!

Hintergrund dieser Maßnahme ist es dem Domaininhaber zu ermöglichen, die entsprechende Domain rechtzeitig vor Ablauf zu kündigen, damit ihm nicht unnötiger Weise Reservierungskosten für ein weiteres Jahr entstehen.

Da hat sich ein juristischer Gesichtspunkt durchgesetzt - betriebswirtschaftlich macht das wenig Sinn. Domains werden ja meist langfristig gehalten und das Lesen und selbst das bloße Ignorieren dieser Mails kostet ja auch Zeit. Üblicherweise Arbeitszeit von den Firmeninhabern oder leitenden Angestellten. Und damit kostet das langfristig mehr Geld als es potentiell je einsparen könnte. So teuer sind die Domainreservierungsgebühren für die betroffenen Top-Level-Domains ja nicht.

Unabhängig hiervon gilt für kostenlose Inklusiv-Domains, d.h. Domains welche Bestandteil eines Webhosting-Vertrages sind, die Kündigungsfrist des jeweiligen Webhosting-Vertrages. Soweit nicht anders vereinbart sind das 4 Wochen zum Monatsende gemäß den AGB von Blatten Online Service.

Für kostenpflichtige Zusatzdomains gilt für die betroffenen Top-Level-Domains, für welche die ICANN zuständig ist, abweichend von den AGB eine Kündigungsfrist von 3 Wochen zum Ablauftermin.

Kunden welche Ihre Domains selbst über das Registrierungsinterface domains.blatten.com verwalten, können ihre Domains auch noch kurzfristiger selbst kündigen (an die Registrierungsstelle zurückgeben). Entscheidend ist hier nur, dass dies noch so rechtzeitig geschieht, dass die betroffenen Domains nicht nochmals von der Registrierungsstelle für ein weiteres Jahr berechnet werden.

Zuletzt aktualisiert am 19.03.2020 von Michael Schler.